Das Aufnahmeverfahren in unserer Einrichtung

So funktioniert das Aufnahmeverfahren in unserer Einrichtung:

  1. Die Eltern können sich via Internet über unsere Einrichtung informieren.
  2. Die Eltern vereinbaren einen Besichtigungstermin mit der Leitung.
    Dabei erhalten sie erste Einblicke in unsere Konzeption und die pädagogische Arbeit.
    Außerdem lernen sie bei einem Rundgang durch das Haus die Räumlichkeiten kennen.
    Bei Interesse erhalten die Eltern am Ende des Termins den Bewerbungsbogen für ihr Kind
    >weiter mit Punkt 4.
  3. Die Eltern vereinbaren keinen Besichtigungstermin mit der Leitung – sondern lassen der
    Einrichtung den Bewerbungsbogen ohne persönliche Vorstellung zukommen
    >weiter mit Punkt 5.
  4. Die Eltern lassen der Einrichtung den ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb von zwei
    Wochen zukommen.
  5. Die Leitung erfasst die Daten in der Bewerbungsliste. Diese erste minimale Datenerfassung
    bedeutet für beide Seiten keine vertragliche Verpflichtung.
  6. Die Bewerbungsliste wird monatlich von der Leitung auf Aktualität überprüft. Sobald den
    Eltern eine sichere Aufnahme zum gewünschten Termin oder später angeboten werden kann,
    setzt die Leitung sich telefonisch mit ihnen in Verbindung, um das Aufnahmedatum abzuklären.
  7. Verfahrensart, wenn die Eltern den Besichtigungstermin bereits wahrgenommen haben.
    Die Leitung sendet den Eltern das Anmeldeformular für die Vertragserstellung zu.
  8. Verfahrensart, wenn die Eltern den Besichtigungstermin noch nicht wahrgenommen haben.
    Die Leitung vereinbart mit den Eltern einen Besichtigungstermin (Ablauf siehe oben), bei dem
    diese das Anmeldeformular für die Vertragserstellung erhalten.
  9. Die Eltern senden das ausgefüllte und unterschriebene Formular innerhalb von zwei Wochen
    an die Einrichtung zurück.
  10. Die Leitung bestätigt den Erhalt des Formulars per E-Mail und erstellt den Bildungs- und
    Betreuungsvertrag aufgrund der durch die Eltern übermittelten Daten.
  11. Die Bezugserzieherin der Gruppe vereinbart telefonisch mit den Eltern einen Termin für das
    Eingewöhnungsgespräch, daswährend der Öffnungszeit unserer Einrichtung stattfindet.
    (ca. 2 – 4 Wochen vor der Aufnahme)Hierbei erhalten die Eltern erste Informationen und
    Unterlagen bezüglich der bevorstehenden Eingewöhnung ihres Kindes. Außerdem wird ihnen
    bei diesem Treffen der Bildungs- und Betreuungsvertrag zur Ansicht und Unterschrift ausgehändigt.
  12. In der Woche vor dem Aufnahmetermin des Kindes dürfen die Eltern mit dem Kind zu einer
    Schnupperstunde in die Einrichtung kommen. Den Termin hierfür legt die Gruppenleitung
    gemeinsam mit den Eltern fest. Bei diesem Termin lernen die Eltern und das Kind die
    Eingewöhnungskraft kennen. Außerdem bringen die Eltern alle besprochenen Dinge mit, die
    ihr Kind in unserer Einrichtung benötigt.
    Die Leitung nimmt bei diesem Termin von den Eltern den unterschriebenen Bildungs- und
    Betreuungsvertrag entgegen und händigt ihnen die Kopie für ihre Unterlagen aus.
  13. Der Vertrag zwischen den Eltern und dem St. Georgsverein Diebach e.V. ist somit rechtskräftig.

Sonstiges:

  • Die uns überlassenen Daten werden nach dem Datenschutzgesetz vertraulich behandelt.
  • Eine Datenerfassung des Kindes ist erst nach der Geburt möglich.
  • Die Aufnahme erfolgt nach einem vom Vorstand festgelegten Kriterienkatalog.
  • Bei Fragen bezüglich der Anmeldung können sich die Eltern von der Leitung telefonisch beraten lassen.

Vom ersten Interesse bis zum ersten Kindergartentag!