Wichtige Regeln in unserem Kindergarten

Bringen Ihres Kindes

Die Kinder in unserer Einrichtung dürfen von allen Personen in den Kindergarten gebracht und unseren Mitarbeitern an der Rezeption/bzw. im Gruppenraum übergeben werden.
Jedoch nicht von Kindern, unter 12 Jahren.

Abholen Ihres Kindes

Die Kinder in unserer Einrichtung, dürfen bei uns von allen, im Betreuungsvertrag genannten abholberechtigten Personen und Sorgeberechtigen abgeholt werden.
In Notfällen, nach vorheriger Absprache, können natürlich auch Ausnahmen vereinbart werden. Jedoch dürfen Geschwisterkinder unter 12 Jahren kein Kind abholen.

Erkrankungen

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, und fiebert oder eine ansteckene Krankheit hat, ist das Kind sofort am 1. Tag der Erkrankung unter Angabe der Art der
Erkrankung zu entschuldigen und für die Dauer der Krankheit zuhause zu betreuen.
Sollte ein Kind während des Tages in unserer Einrichung erkranken, werden wir mit den Eltern Kontakt aufnehmen und das Kind abholen lassen.

Falls es sich bei der Krankheit Ihres Kindes um eine ansteckende Krankheit wie z. B. Corona, Bindehautentzündung oder Läuse handelt,
kann der Träger vor dem Wiedereintritt des Kindes in unsere Einrichtung, eine ärztliche Bescheinigung verlangen, in der gemäß §34 Abs. 1 IfSG
bestätigt wird, dass nach dem ärztlichen Urteil eine Ansteckung anderer Kinder oder weitergabe der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.
Etwaige anfallende Kosten werden vom Träger nicht erstattet.

Medikamentengabe

Eine Medikamentengabe unsererseits an das erkrankte Kind erfolgt nur bei bestimmten Erkrankungen und nur unter Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Anordnung.
Das erforderliche Formular für die Vereinbarung zwischen Arzt, Eltern und Kindergartenleitung kann vorab bei der Leitung abgeholt werden.